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Hund im Auto

Wenn Sie mit Tieren reisen, ist es wichtig, im Voraus zu planen. Für internationale Reisen außerhalb der Europäischen Union informieren Sie sich bitte mindestens 3 Monate im Voraus in Ihrer Tierklinik.

Was ich wissen muss, um mit meinem Hund oder meiner Katze zu reisen. Hier ist eine Kurzanleitung zu den häufigsten Anforderungen je nach Reiseziel:

Inlandsreisen (Spanien): Für Reisen in Spanien ist eine Tollwutimpfung erforderlich (außer in Katalonien, Galicien und dem Baskenland). Darüber hinaus müssen wir, wenn die Reise mit dem Flugzeug erfolgt, auf die Vorgaben achten, die jede Fluggesellschaft festlegen möchte (prüfen Sie diese immer vorher).

Kleiner ReisepassReisen innerhalb der Europäischen Union: Es ist ein europäischer Reisepass erforderlich, den Sie in Ihrem Tierarztzentrum für ca. 55 € erhalten, eine Tollwutimpfung sowie eine interne und externe Entwurmung. Ebenso muss der Tierarzt im Pass vermerken, dass das Tier zum Zeitpunkt der Untersuchung bei guter Gesundheit ist.

Internationale Reisen außerhalb der Europäischen Union: WICHTIG: Informieren Sie sich immer vorher beim Konsulat des Ziellandes, da außerhalb der EU jedes Land diesbezüglich seine eigenen Rechtsvorschriften hat, die sich zudem ohne vorherige Ankündigung an die spanischen Behörden ändern können. Informieren Sie sich immer rechtzeitig, da je nach Bedarf
das Zielland festlegt, werden wir Fristen haben, die wir

einhalten müssen.Offizielles Veterinärzertifikat Edge

Prüfen Sie immer, ob das Zielland über eigene Einreiseformulare verfügt und ob eine Tollwutserologie erforderlich ist (Bluttest, der bescheinigt, dass das Tier ordnungsgemäß auf den Impfstoff angesprochen hat). In der Regel sind eine Tollwutimpfung, eine interne und externe Entwurmung und ein offizielles tierärztliches Attest (ausgestellt von Ihrem Tierarzt), das zwei Tage vorher am Abflughafen validiert wurde, erforderlich.


Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt:
Ausfuhr von Haustieren

BETREUUNG DES TIERES WÄHREND DER REISE

Der Hund im Flugzeug:

Wann immer es möglich ist, sollten wir mit dem Hund in der Kabine reisen. Fluggesellschaften erlauben es in der Regel bis zu einem Maximum von 6-8 kg (inklusive Behälter). Außerdem Fragen Sie das Unternehmen, was die maximalen Abmessungen des Trägers sind.

SN Flugzeugträger

Wenn Sie im Frachtraum reisen müssen, müssen Sie eine zugelassene Fluggesellschaft kaufen. Dieser sollte hoch genug sein, damit sich das Tier ohne Probleme hinsetzen kann. Es empfiehlt sich, vor dem Einsteigen etwa 6 Stunden zu fasten, um das Risiko von Erbrechen zu minimieren.

Vergewissern Sie sich, dass das Tier während der Reise keine ernsthaften gesundheitlichen Probleme hat, die sein Leben gefährden könnten, insbesondere Herz- und Atemwegsprobleme.

Es ist ratsam, den Hund oder die Katze für einige Wochen an die Transportbox zu gewöhnen vor. Sie können die Transportbox bei geöffneter Tür zu Hause platzieren und Spielzeug und Futter einführen. Das Tier wird aufhören, es als etwas Seltsames zu sehen, und es wird es mit etwas Positivem verbinden.

Sicherheitsgurt-Hund

Der Hund im Auto:

Mit dem Auto muss der Hund in einer Transportbox oder mit Sicherheitsgurt reisen. Es ist wichtig, alle paar Stunden Pausen einzulegen, damit Sie sich erleichtern, Wasser trinken und sich abkühlen können. Vergessen Sie nicht, dass die Mechanismen zur Senkung der Temperatur weniger effizient sind als unsere und Sie einen Hitzschlag erleiden könnten.

Medikation:

Bevor wir Medikamente verabreichen, müssen wir Wenden Sie sich an unseren Tierarzt. Einige Tiere reisen sehr gut ohne Medikamente, andere profitieren einfach von der Verabreichung von Antiemetika (Medikamente, die das Erbrechen hemmen). Aber leider gibt es viele, die Beruhigung benötigen: Es gibt alles, von Naturprodukten bis hin zu starken Beruhigungsmitteln, einschließlich Anxiolytika. Einige erfordern eine Verabreichung mehrere Tage vor Ihrer Reise, also planen Sie auch hier wieder weit im Voraus.

Laura Pérez – Tierärztin bei Ortocanis

Schutzstiefel für Hunde

Wie nehme ich den Hund mit ins Auto?

Jetzt, da die Feiertage näher rücken, ist es wichtig, daran zu denken, dass wir unseren Hund nicht in einem nicht autorisierten Fahrzeug freilassen können. Zuerst zu unserer eigenen Sicherheit und dann wegen möglicher Sanktionen.

Aber was genau sagt das Gesetz?perro-rodilla-en-la-calle

Artikel 18.1 des Königlichen Erlasses 1428/2003 vom 21. November, der die Allgemeine Verkehrsordnung für die Anwendung und Entwicklung des gegliederten Textes des Gesetzes über den Verkehr, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und die Straßenverkehrssicherheit (BOE Nr. 306 vom 12. 23-03) und durch das Königliche Gesetzesdekret 339/1990 vom 2. März in seinem Artikel 11.2 genehmigt, legen fest, dass „Der Fahrer eines Fahrzeugs verpflichtet ist, seine eigene Bewegungsfreiheit, das erforderliche Sichtfeld und die ständige Aufmerksamkeit beim Fahren zu wahren, die ihre eigene Sicherheit, die der übrigen Fahrzeuginsassen und die anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Für diese Zwecke müssen Sie besonders darauf achten, die richtige Position beizubehalten und dass die übrigen Passagiere diese beibehalten, und die transportierten Gegenstände oder Tiere richtig zu platzieren, damit es zu keiner Behinderung zwischen dem Fahrer und einem von ihnen kommt.

Ebenso heißt es in Artikel 11.2 des Königlichen Dekrets 1428/2003 über die kollektive Personenbeförderung:

2. In Fahrzeugen, die für den öffentlichen Dienst der kollektiven Personenbeförderung bestimmt sind, ist es den Fahrgästen untersagt:

a) Den Fahrer während der Fahrt ablenken.

b) Betreten oder verlassen Sie das Fahrzeug an anderen als den jeweils dafür vorgesehenen Stellen.

c) Betreten Sie das Fahrzeug, wenn die Warnung, dass es vollständig ist, erfolgt ist.

d) den Durchgang an Orten, die für den Durchgang von Personen vorgesehen sind, unnötig behindern.

e) jedes Tier mit sich führen, es sei denn, es gibt einen Platz im Fahrzeug, der für seinen Transport vorgesehen ist. Ausgenommen von diesem Verbot, stets unter ihrer Verantwortung, sind Blinde in Begleitung von speziell als Blindenhunde ausgebildeten Hunden.

f) Gefährliche Materialien oder Gegenstände unter anderen als den in der einschlägigen Vorschrift festgelegten Bedingungen zu befördern.

g) die Anweisungen des Fahrers oder Fahrzeugführers bezüglich des Service missachten.“

Es sollte daran erinnert werden, dass das Fahren eines Fahrzeugs, ohne auf die richtige Positionierung des transportierten Tieres zu achten, damit es das Fahren nicht stört (geeignete Gehege oder unabhängig von denen, die von den Passagieren benutzt werden, oder Systeme wie z Sicherheitsgurt für Hunde ), wird mit 60 Euro sanktioniert und führt nicht zum Verlust der Punkte auf der Karte.

Glückliche Reise!

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